Der schnellste Weg zu Ihrer Photovoltaikdachanlage

Mit der Solicity Energy GmbH sicheren Sie Ihren Weg in eine unabhängige Energieversorgung! Nutzen Sie die Einspareffekte, die durch Ihren selbst erzeugten „grünen“ Strom entstehen. 

Seit über 10 Jahren

Solicity Energy GmbH​

Die Solicity GmbH ist ein deutschlandweit agierendes Unternehmen, welches sich auf Elektrotechnik sowie den Vertrieb und die Installation von Photovoltaik-Anlagen spezialisiert hat.

Die Solicity GmbH bietet für Fertighaushersteller, kleine und mittelständische Unternehmen aber auch Eigenheimbesitzer Lösungen zu verschiedenen Bereichen wie Sicherheitsanlagen, Automatisierung, Kommunikationsanlagen aber auch Service und Reparaturen an. Dabei spielen Energieanlagen wie die Photovoltaik eine sehr wichtige Rolle im Unternehmensportfolio.

Photovoltaik

Photovoltaik bietet nicht nur transparente Kosten bei der Anschaffung und Instandhaltung, sondern gibt Ihnen zudem weitreichende Preissicherheit, wenn Sie sich vom Netzstrom unabhängiger machen. Bei einer optimierten Nutzung können Sie sich auf Ihren nachhaltigen Solarstrom verlassen und sind nicht an die steigenden Strompreise gebunden.

Elektrotechnik

Die Solicity Energy GmbH übernimmt für Sie die vollständige Installation, Überprüfung und Wartung Ihrer Elektrotechnik inklusive der Installation von Photovoltaik. Sie beauftragen uns gern für Ihr Einfamilienhaus, Ihren Gewerbebetrieb, Ihr Fertigteilhaus, Ihr Gebäude in der Industrie oder das Mehrfamilienhaus. Grundsätzlich arbeiten wir in Neu- und Bestandsbauten.

Service

Wir berechnen für Sie die finanziellen Vorteile Ihrer eigenen Photovoltaikanlage und kümmern uns um die Koordination mit den Energieversorgern. Je nach Gebäude beraten wir Sie zur notwendigen Elektrotechnik und übergeben Ihnen die Anlage schlüsselfertig – Beratung, Planung, Montage und Wartung von höchster Qualität. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie dauerhaft.

Gemeinsam in die Zukunft starten

Photovoltaikdachanlagen​

Schützen Sie sich zudem vor Stromausfällen des zentralisierten Netzes, sei es durch Energieknappheit oder durch technische Ausfälle und beteiligen Sie sich gleichzeitig aktiv am Klimaschutz. Die für die Produktion einer Solaranlage benötigte Energie wird durch ein optimiertes Produktionsverfahren bereits in kurzer Zeit bereits wieder durch die eigene Energieerzeugung ausgeglichen. Je länger Sie eine Photovoltaikanlage nutzen, desto höher der Mehrwert!

Starke Partner für eine starke Zusammenarbeit!

Höchste Qualität, beste Verarbeitung und exzellente Zuverlässigkeit zeichnen uns und unsere regionalen, nationalen und internationalen Partner & Lieferanten aus.

Wir unterstützen Sie bei jeder Elektroinstallation​

Elektrotechnik

Bei der Installation gilt die DIN 18015 mit ihren Teilen 1 bis 3. Sie regelt den Umfang und die Art der elektrischen Ausstattung, die Anordnung der Betriebsmittel sowie die Leitungsführung.

Für uns sind die Bestandteile dieser Norm rechtsverbindlich. Sie gehören zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und dem Bauherren sowie dem VNB (Verteilungsnetzbetreiber).

Hier finden Sie oft gestellte Fragen von Kunden.

FAQ | Häufig gestellte Fragen​

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Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen. Diese betrifft sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer.

Die gesetzlichen Änderungen können durchaus als Sensation bezeichnet werden, denn damit werden eine echte steuerliche Vereinfachung und eine erfreuliche Entlastung von bürokratischen Pflichten einhergehen. Ziel ist es, den weiteren Ausbau dieser erneuerbaren Energie zu beschleunigen bzw. die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zumindest nicht durch steuerliche Pflichten und bürokratische Hürden zu behindern.

Die Änderungen bei der Einkommensteuer werden nicht erst ab 2023, sondern schon für das Besteuerungsjahr 2022 gelten! Dies ist das Ergebnis der Beratungen am 30.11.2022 im Finanzausschuss des Bundestags. Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurde am 2.12.2022 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses von Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt.
(mehr dazu unter www.haufe.de).

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an ihren Steuerberater.

Aus Grund der Marktsituation keine Auskunft möglich.

Bitte wenden Sie sich in erster Linie immer an den Hersteller des Gerätes. Falls Sie nicht weiterkommen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Anlagenerweiterung sind nur möglich für Anlagen die vor max.  2 Jahren errichtet wurden.
Hier kommen Sie zum Anfragenformular.