Solicity Energy GmbH

In unseren FAQs finden Sie viele wichtige und häufig gestellte Fragen bereits beantwortet.

Sollten Sie mit Ihrer Frage hier nicht weiter kommen, können Sie uns gerne kontaktieren. Bitte beachten Sie das wir sehr viele Anrufe und E-Mails beantworten müssen. Wir versuchen schnellstmöglich Ihnen Support zu bieten. 

Direkte Umwandlung der Sonnenenergie in elektrischen Strom.

Netzgekoppelte Anlagen speisen einen Teil ins öffentliche Netz ein, Inselanlagen werden zu 100% selbst genutzt.

Das hängt vom Standort, der Neigung, der Ausrichtung, der Temperatur, sowie der verwendeten Module und weiteren Faktoren ab.

Der erzeugte Gleichstrom wird im Wechselrichter in netzüblichen Wechselstrom umgewandelt. Ein Teil der Energie wird direkt im eigenen Haus verbracht und der Überschuss geht ins öffentliche netz.

Die Größe wird an dem persönlichem Energiebedarf bemessen, sowie der zur verfügungstehenden Dachfläche.

Als erstes muss die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, diese Leistung übernimmt der Installateur. Nach erfolgter Inbetriebnahme muss die Anlage durch den Anlagenbetreiber im Markstammdatenregister registriert werden.
Ja, der Netztbetreiger ist verpflichtet lt. EEG den Strom abzunehmnen

Ein Batteriespeicher ist nicht zwingend notwendig – nur dann wenn Sie den Strom zeitversetzt nutzen möchten und ein möglichst autakes Leben anstreben.

Ja, eine Modulerweiterung kann unter Berücksichtigung der freien Dachfläche, Verfügbarkeit der bereits verbauten Module und der Vorgabe des Energieversorgers erfolgen. Eine Erweiterung des Stromspeichers kann unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben erfolgen.

Nur wenn dieser eine Ersatzstromfunktion hat.

Wenn Ihre Anlage mit dem Internetverbunden ist, ist es ratsam sich direkt an der Hersteller zu wenden. Der Hersteller ist immer für die Garantie des Gerätes verantwortlich. In der Regel zwischen 5-10 Jahre. Falls Sie nicht weiterkommen oder weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Anlagenerweiterung sind nur möglich für Anlagen die vor max. 2 Jahren errichtet wurden. Hier kommen Sie zum Anfragenformular.
Bitte füllen Sie dazu unser Formular vollständig aus um ein Kalkulation aufstellen zu können. Wir werden Ihnen das Angebot nach der Bearbeitung an die von Ihnen hinterlassene E-Mail-Adresse senden. Klicken Sie hier, um zu dem Formular zu gelangen!
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Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen. Diese betrifft sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer. Die gesetzlichen Änderungen können durchaus als Sensation bezeichnet werden, denn damit werden eine echte steuerliche Vereinfachung und eine erfreuliche Entlastung von bürokratischen Pflichten einhergehen. Ziel ist es, den weiteren Ausbau dieser erneuerbaren Energie zu beschleunigen bzw. die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zumindest nicht durch steuerliche Pflichten und bürokratische Hürden zu behindern. Die Änderungen bei der Einkommensteuer werden nicht erst ab 2023, sondern schon für das Besteuerungsjahr 2022 gelten! Dies ist das Ergebnis der Beratungen am 30.11.2022 im Finanzausschuss des Bundestags. Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurde am 2.12.2022 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses von Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. (mehr dazu unter www.haufe.de). Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an ihren Steuerberater.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot zur Installation und Lieferung einer Ladestadtion für Ihr E-Fahrzeug. Klicken Sie hier, um zu dem Formular zu gelangen!

PV-Überschussladen ist eine effektive Methode, um den selbst produzierten Solarstrom effektiver zu nutzen. Dabei wird der überschüssige Strom, der nicht direkt im Haushalt verbraucht wird, in einem Batteriespeicher oder einem Elektroauto geladen. Die Wallbox nutzt den Überschussstrom, um das Elektroauto zu laden.